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   BGH, 12.04.1951 - 3 StR 28/51   

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https://dejure.org/1951,874
BGH, 12.04.1951 - 3 StR 28/51 (https://dejure.org/1951,874)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1951 - 3 StR 28/51 (https://dejure.org/1951,874)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1951 - 3 StR 28/51 (https://dejure.org/1951,874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Kraftfahrers zur Anwendung besonderer Vorsicht bei sich auf oder nahe der Fahrbahn befindenden unbeaufsichtigten Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 770
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.01.1937 - 2 D 763/36

    1. Der Geschlechtsverkehr eines deutschblütigen Staatsangehörigen mit einem

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - 3 StR 28/51
    Richtig ist nur soviel, dass im allgemeinen der Kraftfahrer nicht jedes etwa mögliche verkehrswidrige Verhalten anderer Wegebenützer berücksichtigen muss, sondern nur ein solches, mit dem zu rechnen er nach den gegebenen Umständen begründete Veranlassung hat (vgl. RGSt 71, 28).
  • BGH, 15.03.1956 - 4 StR 74/56

    Kinder im Straßenverkehr - Begleitung durch Erwachsene - Schutzbereich der

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  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund

    Dabei kann es aber in aller Regel nur darum gehen, Umstände festzustellen, die wegen ihrer engen Beziehung zur Tat als Anzeichen für Schuld oder Gefährlichkeit des Täters verwertbar sind (Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts, Allg. Teil 2. Aufl. § 80 III 1 S. 656), nicht aber um die gesonderte Bewertung strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen außerhalb der Anforderungen eines geordneten Strafverfahrens, wodurch wegen möglichen Nichtverbrauchs der Strafklage die Gefahr der Doppelbestrafung hervorgerufen werden könnte (vgl. BGH NJW 1951, 770).
  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 171/74

    Erklärung mangelnder Vorbereitung bei Übernahme der Verteidigung kurz vor der

    Dabei kann es aber in aller Regel nur darum gehen, Umstände festzustellen, die wegen ihrer engen Beziehung zur Tat als Anzeichen für Schuld oder Gefährlichkeit des Täters verwertbar sind (Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts, Allg. Teil 2. Aufl. § 80 III 1 S. 656), nicht aber um die gesonderte Bewertung strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen außerhalb der Anforderungen eines geordneten Strafverfahrens, wodurch wegen möglichen Nichtverbrauchs der Strafklage die Gefahr der Doppelbestrafung hervorgerufen werden könnte (vgl. BGH NJW 1951, 770)".
  • BGH, 16.06.1961 - VI ZR 206/60

    Rechtsmittel

    Befinden sich, wie hier, unbeaufsichtigte Kinder im Alter von 6-8 Jahren nahe dem Fahrbahnrand, so muß der Kraftfahrer ein unbesonnenes und verkehrswidriges Verhalten der Kinder in Rechnung stellen und seine Geschwindigkeit so einrichten, daß er notfalls sofort anhalten kann (BGH Urteile vom 12. April 1951 - 3 StR 28/51 - NJW 1951, 770 Nr. 16; vom 13. November 1954 - VI ZR 208/53 - VersR 1955, 41).
  • BGH, 21.04.1961 - VI ZR 167/60

    Rechtsmittel

    Die an seine Sorgfaltspflicht zu stellenden Anforderungen dürfen nicht überspannt werden, wenn die gesamten äußeren Umstände nach der Lebenserfahrung keinen Anlaß erkennen lassen, mit einer Gefährdung durch unbesonnenes Verhalten der Kinder zu rechnen (vgl. RG JW 1938, 502 Nr. 4; BGH Urteile v. 12. April 1951 - 3 StR 28/51 - NJW 1951, 770 Nr. 16; v. 8. November 1951 - 3 StR 801/51 - VRS 4, 128; v. 13. November 1954 - VI ZR 208/53 - VersR 1955, 41; vom 25. Oktober 1960 - VI ZR 17/60 - VersR 1960, 1114).
  • BGH, 15.02.1957 - VI ZR 299/55

    Pflichten des Kraftfahrers gegenüber auf der Straße spielenden Kindern

    Der Kraftfahrer muß unter diesen Umständen bei so kleinen Kindern wie der Klägerin, selbst in einer Großstadt, stets mit einem völlig unüberlegten Handeln rechnen (BGH NJW 1951, 770 und VRS 4, 128).
  • BGH, 24.11.1954 - VI ZR 191/53

    Rechtsmittel

    Soweit das Berufungsgericht angenommen hat, ein Kraftfahrer müsse mit einem unbesonnenen Verhalten eines auf dem Bürgersteig stehenden fünfjährigen Kindes rechnen und daher zumindest ein Warnzeichen geben, stehen seine Ausführungen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 18. Dezember 1952 - VI ZR 30/52 - VerRS 5, 86 = VersR 1953, 85 = LM KrfzG § 7 - (6); BGHSt 3, 49 und Urteil vom 12. April 1951 - 3 StR 28/51 - NJW 1951, 770 Nr. 16).
  • BGH, 08.11.1951 - 3 StR 801/51

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sich diese Grundsätze in dem Urteil vom 12. April 1951 in Sachen gegen V. - 3 StR 28/51 - zu eigen gemacht.
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